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	<title>Recht &amp; Verbraucher Archive - Familienernaehrerin.de</title>
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	<description>Das bunte Magazin für Frauen, Männer &#38; Diverse </description>
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	<title>Recht &amp; Verbraucher Archive - Familienernaehrerin.de</title>
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	<item>
		<title>Inflation und Preisentwicklung &#8211; wenn weniger Geld im Portmonee ist</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/inflation-und-preisentwicklung-wenn-weniger-geld-im-portmonee-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jul 2023 10:48:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inflation beeinflusst nicht nur die Wirtschaft. Auch im Alltag macht sich der Trend bemerkbar. Die Bewohner Deutschlands schlagen sich derzeit mit hohen Preisen herum. Dadurch haben sie weniger Geld im Portmonee und müssen in ... <a title="Inflation und Preisentwicklung &#8211; wenn weniger Geld im Portmonee ist" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/inflation-und-preisentwicklung-wenn-weniger-geld-im-portmonee-ist/" aria-label="Mehr Informationen über Inflation und Preisentwicklung &#8211; wenn weniger Geld im Portmonee ist">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/inflation-und-preisentwicklung-wenn-weniger-geld-im-portmonee-ist/">Inflation und Preisentwicklung &#8211; wenn weniger Geld im Portmonee ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Inflation beeinflusst nicht nur die Wirtschaft. Auch <a href="https://familienernaehrerin.de/recht-verbraucher/">im Alltag</a> macht sich der Trend bemerkbar. Die Bewohner Deutschlands schlagen sich derzeit mit hohen Preisen herum. Dadurch haben sie weniger Geld im Portmonee und müssen in vielen Bereichen sparen. Doch lassen sich selbst finanziell anspruchsvolle ohne großen Verzicht meistern. Dieser Beitrag verrät, wie das geht.</em></p>
<div class="su-note"  style="border-color:#e5d591;border-radius:3px;-moz-border-radius:3px;-webkit-border-radius:3px;"><div class="su-note-inner su-u-clearfix su-u-trim" style="background-color:#ffefab;border-color:#ffffff;color:#333333;border-radius:3px;-moz-border-radius:3px;-webkit-border-radius:3px;">
<p><strong>Das Wichtigste in Kürze</strong></p>
<ul>
<li>Aufgrund der <a href="https://deutschland-insight.de/lifestyle-alltag/lebenshaltungskosten-in-deutschland-im-ueberblick/">Inflation, auch Lebenshaltungskosten genannt</a>,  haben viele Bewohner Deutschlands weniger Geld im Portmonee.</li>
<li>Erstellt man ein Budget und erledigt man seine Einkäufe intelligent, muss man nicht unbedingt auf bestimmte Aktivitäten oder Produkte verzichten.</li>
<li>Bei Preisnachlässen lohnt es sich, auf Großeinkäufe zu setzen.</li>
<li>Da die Zinsen steigen, kann man auch in finanziell belastenden Zeiten Geld sparen.</li>
</ul>
</div></div>
<h2>Darum lohnen sich Großeinkäufe</h2>
<p>Hat man weniger Geld zur Verfügung, ist die Versuchung erst einmal groß, bestimmte Produkte nur einzeln zu kaufen. Langfristig steigt man mit dieser Vorgehensweise schlecht aus. Oft lohnt es sich nämlich, auf Großeinkäufe zu setzen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Händler oder Supermarkt verbilligte Ware anbietet. Natürlich muss es sich dabei um Artikel mit langer Haltbarkeit handeln. Besonders bei Großeinkäufen von Duschgel, Seife und Waschmittel sowie Dosennahrung kann man auf lange Sicht Geld sparen. Außerdem steht den Käufern dann in schlechten Zeiten immer ein Vorrat zur Verfügung.</p>
<h2>Den Alltag und die Ausgaben planen</h2>
<p>Es ist auch bei einer Inflation nicht unbedingt notwendig, auf bestimmte Produkte, z.B. <a href="https://familienernaehrerin.de/muetter-und-vaeter-aufgepasst-die-schule-beginnt-bald-bei-lunchboxen-auf-qualitaet-achten/">für ein gesundes Frühstück</a>, oder Aktivitäten zu verzichten. Allerdings muss man den Alltag dafür planen &#8211; vor allem die Ausgaben sollte man unter die Lupe nehmen. Dabei ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, um sich einen Überblick über die persönlichen Finanzen zu verschaffen. Zuerst ist ein Budget zu erstellen. Danach gilt es, die Preise verschiedener Produkte und Händler zu vergleichen.</p>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>: Ein Einkaufszettel hilft, keine unnötigen Dinge in den Einkaufswagen zu legen.</p></blockquote>
<p>Mittlerweile gibt es übrigens <a href="https://www.oncampus.de/blog/2018/07/10/5-finanz-apps-mit-denen-du-deine-finanzen-auf-vordermann-bringst/">Apps, mit denen man ein Budget erstellen</a> und die Ausgaben planen kann. Dank solcher Programme behalten Anwender den Überblick über ihre finanziellen Belastungen. Sie sehen zudem, in welchen Bereichen sie noch Geld sparen können. Viele Programme sind übrigens zumindest in der Grundversion kostenfrei zu haben.</p>
<p>Man sollte sich bei seinen Einkäufen nicht auf einen bestimmten Anbieter beschränken. Oft ist es hilfreich, über den eigenen Tellerrand zu blicken. Der Shop mit <a href="https://www.mybestbrands.de/marken/">Markenbekleidung</a> oder auch der <a href="https://auwaldbio.de/">Bio Online Shop</a> haben manchmal sogar bessere Preise als der teure Supermarkt um die Ecke.</p>
<h2>Den Überblick behalten durch Barzahlung</h2>
<p>Immer mehr Menschen setzen an der Kasse EC- und Kreditkarten ein. Hier gilt es jedoch, gerade bei einem schmalen Haushaltsbudget vorsichtig zu sein. Gerade mit Kreditkarten verliert man schnell den Überblick und auch die EC-Karte verführt dazu, doch mal den einen oder anderen EUR mehr auszugeben. Wir denken, Bargeld hilft, die Übersicht zu behalten.</p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="TPInFfsxwM"><p><a href="https://familienernaehrerin.de/kreditkarte-vs-debitkarte-das-sind-die-unterschiede/">Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede&#8220; &#8212; Familienernaehrerin.de" src="https://familienernaehrerin.de/kreditkarte-vs-debitkarte-das-sind-die-unterschiede/embed/#?secret=119ZhOuvq0#?secret=TPInFfsxwM" data-secret="TPInFfsxwM" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<h2>Rabatt- und Treuekarten</h2>
<p>Auch wenn Payback, Rewe Card, DeutschlandCard und wie sie alle heißen natürlich vor allem auf die Daten der Verbraucher scharf sind, so besteht hier tatsächlich generell auch die Möglichkeit, zu sparen. Nicht selten gibt es z.B. für Drogeriemärkte oder Supermärkte an bestimmten Tagen spezielle Angebote oder großzügige Punkte-Multiplikatoren. Was spricht dagegen, genau dann über einen Großeinkauf (siehe oben) der sowieso regelmäßig benötigten Dinge nachzudenken?</p>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>: Sie können bei einigen Karten auch mit dem angesammelten Guthaben im Supermarkt Ihren Einkauf bezahlen. Es lohnt sich, diese Punkte für Monate aufzusparen, in denen die Ausgaben tendenziell höher sind (z.B. im Januar wegen der Versicherungen).</p></blockquote>
<h2>Auf den Pkw verzichten</h2>
<p>Auch vor dem Spritpreis macht die Teuerung nicht halt. Benzin und Diesel kosten den Pkw-Besitzern viel Geld. Doch ist es in diesem Fall leicht möglich, die Ausgaben zu reduzieren. Und zwar sollte man möglichst auf das Kraftfahrzeug verzichten. Das ist vor allem bei kurzen Fahrten der Fall. Hier kann es sich auszahlen, diese entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Mit dieser Herangehensweise schont man nicht nur das Portmonee, sondern gleichermaßen die Umwelt. Tatsächlich entscheiden sich immer mehr Menschen für den Umstieg auf alternative Transportmittel. Mittlerweile sind Fahrräder in Deutschland heiß begehrt.</p>
<h2>Von steigenden Zinsen profitieren</h2>
<p>Auf das Sparen muss man bei der Inflation nicht verzichten. Mit der Anhebung des Leitzinses durch die EZB sind traditionelle Finanzprodukte wie das Sparkonto oder das Bausparen sogar wieder attraktiv. Legt man etwas Geld zur Seite, kann man von den steigenden Zinsen durchaus profitieren. Das gilt umso mehr, wenn man sich für ein Festgeldkonto entscheiden. Oft ist der Zinssatz hier noch etwas höher. Allerdings hat man hier für einen bestimmten Zeitraum keinen Zugriff auf den Betrag.</p>
<p>Am besten setzen Sparer bei ihrer Geldanlage auf mehrere Finanzprodukte. So ist es ihnen möglich, die hohen Zinsen eines Festgeldkontos mit der Flexibilität vom Tagesgeld zu kombinieren. <a href="https://altersvorsorgedepot.com/" target="_blank" rel="noopener">Und sobald es um die Geldanlage zwecks privater Altersvorsorge geht, sollte man möglichst staatliche Förderungen nutzen. Neu im Programm ab 1. Januar 2027: das sogenannte Altersvorsorgedepot</a>.</p>
<p>Übrigens:</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Es wird die Inflation von vielen Menschen als belastend erlebt. Mit ihr geht immerhin ein Anstieg der Preise einher. Dadurch geben etliche Bewohner Deutschlands im Alltag mehr Geld aus. Doch muss dieses Szenario nicht unbedingt mit einem großen Verzicht einhergehen. Plant man seine Einkäufe im Voraus und verzichtet man auf den Pkw, lassen sich die Ausgaben eindämmen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/kreditkarte-vs-debitkarte-das-sind-die-unterschiede/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Apr 2023 12:35:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den heutigen Zeiten stellen Scheine und Münzen im Portemonnaie nahezu ein Auslaufmodell dar. Kartenzahlungen erfreuen sich bei den Verbrauchern einer immer größeren Beliebtheit. Den Deutschen liegt dabei besonders ihre Girocard am Herzen. Im Einsatz ... <a title="Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/kreditkarte-vs-debitkarte-das-sind-die-unterschiede/" aria-label="Mehr Informationen über Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/kreditkarte-vs-debitkarte-das-sind-die-unterschiede/">Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>In den heutigen Zeiten stellen Scheine und Münzen im Portemonnaie nahezu ein Auslaufmodell dar. Kartenzahlungen erfreuen sich bei den Verbrauchern einer immer größeren Beliebtheit.</em></p>
<p><em>Den Deutschen liegt dabei besonders ihre Girocard am Herzen. Im Einsatz sind in der Bundesrepublik so rund 100 Millionen der Karten aus Plastik. Daneben existieren jedoch auch Kreditkarten. Doch worin besteht eigentlich der genaue Unterschied zwischen Debit- und Kreditkarte? Der folgende Beitrag klärt auf.</em></p>
<h2>Die Debitkarte</h2>
<p>Wird bei einer deutschen Sparkasse oder Bank ein Girokonto eröffnet, erhalten die Kunden dazu in der Regel gleich eine Girocard. Diese entspricht der ehemaligen EC-Karte. Bargeld kann mit dieser an sämtlichen Geldautomaten abgeholt werden, außerdem sind bargeldlose Zahlungen möglich.</p>
<p>Allerdings können mit der normalen Girocard keine Zahlungen im Internet vorgenommen werden. Verfügt die Karte jedoch eine Maestro- beziehungsweise V-Pay-Funktion, ist mit dieser eine weltweite beziehungsweise europaweite Nutzung der Karte an Geldautomaten und Bezahlterminals mit entsprechendem Kennzeichen möglich. Oft ist dies allerdings mit nicht zu vernachlässigenden Mehrkosten verbunden.</p>
<p>Die Zahlungen, die mit der Debit-Card vorgenommen werden, werden stets umgehend von dem verbundenen Konto abgebucht – dies ist der größte Unterschied zu den Kreditkarten.</p>
<h2>Die Kreditkarte</h2>
<p>Welchen Verfügungsrahmen die Kreditkarte aufweist, ist von dem Einkommen ihres Inhabers abhängig. In der Regel wird Privatpersonen ein Kreditrahmen bis zur Höhe des dreifachen Nettogehaltes gewährt. Erhältlich sind die Kreditkarten nicht nur bei Sparkassen und Banken, sondern ebenfalls bei weiteren Anbietern, wie z.B. <a href="https://www.bonuscard.ch/de">Kreditkarten aus der Schweiz</a> oder von Anbietern wie dem ADAC und <a href="https://www.amazon.de/amazon-visa-karte/dp/B00OSAGJTY">Amazon</a>.</p>
<p>Unabhängig davon, ob es sich um eine Kreditkarte von Diners, American Express, Mastercard oder Visa handelt, weist ihre Funktionsweise Unterschiede zu den Debitkarten auf. Für die herkömmlichen Kreditkarten der Sparkassen und Banken müssen jährliche Gebühren gezahlt werden, die im Durchschnitt zwischen 20 und 30 Euro betragen. Es sind daneben auch goldene Kreditkarten erhältlich. Diese beinhalten oft umfassende Zusatzleistungen, wie zum Beispiel spezielle Reisepolicen. Die Gebühren für diese Karten fallen mit 60 bis 100 Euro pro Jahr höher aus.</p>
<p>Viele Banken bieten heutzutage außerdem besonders nachhaltige Kreditkarten an sowie solche, die auch im Ausland eine kostenfreie Versorgung mit Bargeld ermöglichen.</p>
<h2>Die Vor- und Nachteile von klassischen Kreditkarten</h2>
<p>Kreditkarten erfreuen sich nicht nur in Deutschland, sondern weltweit einer außerordentlich großen Beliebtheit, egal, ob es sich bei ihnen um bankenunabhängige oder bankgebundene Ausführungen handelt. Sie stellen damit ein Zahlungsmittel dar, welches international akzeptiert ist.</p>
<p>Im direkten Vergleich zu den Debitkarten versprechen die Kreditkarten einen höheren Komfort – für diesen fallen jedoch auch entsprechende Kosten an. Die Kreditkarte ermöglicht ihrem Nutzer einen kurzfristigen Kredit, da die Umsätze der Karte gesammelt werden und erst am Monatsende zu begleichen sind.  Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass mit den Kreditkarten nicht nur bargeldlos weltweit gezahlt werden kann, sondern diese auch für Mobil- und Onlinezahlungen eingesetzt werden können.</p>
<p>Abhängig von der jeweiligen Ausführung der Karte, bieten die Kreditkarten häufig auch attraktive zusätzliche Leistungen, wie Cashbacks, Rabatte, Serviceleistungen oder Reiseversicherungen. Die Ausstattung mit Chip und die Eingabe der PIN der Kreditkarte sorgt für eine hohe Sicherheit.</p>
<p>Allerdings müssen auch gewisse Nachteile bei dem Umgang mit Kreditkarten berücksichtigt werden. Verliert ihr Nutzer den Überblick und die Kontrolle über seine Zahlungen, entpuppen sich Kreditkarten nicht selten als <a href="https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Raus-aus-der-Schuldenfalle-Experten-geben-Tipps,schulden402.html">Schuldenfalle</a>. Zu berücksichtigen sind obendrein die recht hohen Jahresgebühren und Kreditzinsen. Werden am Geldautomaten Abhebungen mit der Kreditkarte getätigt oder im Ausland bargeldlos gezahlt, fallen auch dafür in der Regel Gebühren an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/kreditkarte-vs-debitkarte-das-sind-die-unterschiede/">Kreditkarte vs. Debitkarte: Das sind die Unterschiede</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kindesunterhalt für Volljährige</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-fuer-volljaehrige/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nima]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2022 10:58:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder ist klar geregelt. Wird das Kind nun aber 18 Jahre alt, ist es volljährig und einiges ändert sich. So endet beispielsweise die elterliche Sorge. Das heißt, hat das volljährige Kind ... <a title="Kindesunterhalt für Volljährige" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-fuer-volljaehrige/" aria-label="Mehr Informationen über Kindesunterhalt für Volljährige">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-fuer-volljaehrige/">Kindesunterhalt für Volljährige</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder ist klar geregelt. Wird das Kind nun aber 18 Jahre alt, ist es volljährig und einiges ändert sich.</p>
<p>So endet beispielsweise die elterliche Sorge. Das heißt, hat das volljährige Kind weiterhin Anspruch auf Unterhaltszahlungen, so sind nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Selbst wenn das Kind wie bisher bei einem Elternteil lebt, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass es nicht mehr erzogen und gepflegt werden muss. Konnte also bisher der Elternteil, bei dem das Kind wohnte, seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes durch dessen Pflege, Erziehung und Versorgung leisten, ist es nun auch zum Barunterhalt verpflichtet, solange bis das Kind einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss hat.</p>
<p>Allerdings geht das nicht einfach automatisch. Das volljährige Kind muss sich nun auch selbst um seine Unterhaltsangelegenheiten kümmern. Es muss nachweisen, dass es weiterhin Unterhaltsansprüche hat und diese auch durchsetzen lassen. Das Jugendamt gewährt aber auch volljährigen Kindern bis zum vollendeten 21. Lebensjahr eine Beratung und Hilfe zu diesem Thema.</p>
<h2>Anspruch eines volljährigen Kindes</h2>
<p>Auch Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf Unterhalt und das, wie schon erwähnt, von beiden Eltern. Diesen Anspruch haben sie zum Beispiel, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Auch wenn sie durch eine Erkrankung nicht arbeiten können, können sie unterhaltsberechtigt sein. Diese Kinder nennt man auch privilegierte Kinder, sie sind in den Unterhaltsansprüchen minderjährigen Kindern gleichgestellt.</p>
<p>Wohnt das volljährige Kind noch im Haushalt zumindest eines Elternteils, so wird normalerweise der Unterhalt nach der 4. Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Das gemeinsame Elterneinkommen wird zur Berechnung herangezogen. Allerdings muss jeder Elternteil natürlich nur den Teil des Unterhalts zahlen, der sich aus seinem Einkommen ergibt.</p>
<p>Das Ausbildungsgeld, welches der Azubi erhält, wird angerechnet, abzüglich einer 90 Euro Pauschale für Aufwendungen. Aufwendungen sind unter anderem Bücher, Fahrgeld und so weiter. Sind diese Aufwendungen für das volljährige Kind deutlich höher, so kann das Einkommen des Kindes entsprechend bereinigt werden. Als Einkünfte zählen beim Kind auch BAföG oder Ausbildungsbeihilfen. Hier werden aber die 90 Euro für Aufwendungen nicht berücksichtigt.</p>
<p>Wohnt das Kind in einem eigenen Haushalt, so wird der Bedarf meist pauschal mit 670 Euro beziffert.</p>
<p>Man sollte aber immer beachten, dass die Unterhaltsregeln und Anwendungen von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht unterschiedlich sein können. Daher kann hier auch nur pauschal informiert werden. Wie der hoch Unterhaltsanspruch tatsächlich ist, muss das volljährige Kind selbst klären lassen.</p>
<p>Das Kindergeld wird immer im vollen Umfang an den Bedarf angerechnet, denn das volljährige Kind bekommt es auch vollständig ausgezahlt. Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu gewährleisten. Das ist in § 1610 Absatz 2 des BGB so festgehalten.</p>
<p>Nicht privilegierte volljährige Kinder haben nicht die gleichen Unterhaltsansprüche. Hier gilt zum Beispiel auch, dass minderjährige Kinder einen vorrangigen Unterhaltsanspruch haben. Die Unterhaltshöhe muss hier fallabhängig entschieden werden.</p>
<p>Es wird davon ausgegangen, dass volljährige Kinder mit steigendem Alter ihren Unterhalt immer mehr allein abdecken können. Auch grobes Fehlverhalten eines volljährigen Kindes kann sich nachteilig auf dessen Unterhaltsansprüche auswirken. Ebenso wird das Vermögen des Kindes für die Deckung des Lebensunterhaltes mit angerechnet.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kindesunterhalt nicht geltend gemacht</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nima]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2022 10:50:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hat ein minderjähriges Kind einen Unterhaltsanspruch, so kann es sich nicht selbst um die Erfüllung dieses Anspruches kümmern. In der Regel tut dies der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Denn dieser Elternteil leistet ... <a title="Kindesunterhalt nicht geltend gemacht" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht/" aria-label="Mehr Informationen über Kindesunterhalt nicht geltend gemacht">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht/">Kindesunterhalt nicht geltend gemacht</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hat ein minderjähriges Kind einen Unterhaltsanspruch, so kann es sich nicht selbst um die Erfüllung dieses Anspruches kümmern. In der Regel tut dies der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Denn dieser Elternteil leistet seinen Beitrag zum Unterhalt durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht im Haushalt lebt, hat dagegen Barunterhalt zu leisten.<br />
Dafür muss ein Unterhaltstitel erwirkt werden.</p>
<p>Immer wieder kommt es aber vor, das trotz des eines Unterhaltstitels kein Unterhalt gezahlt wird. Bei der Einforderung dieses rückständigen Unterhalts ist einiges zu beachten.</p>
<h2>Rückständigen Unterhalt rechtzeitig eintreiben</h2>
<p>Zahlt jemand trotz Titel seinen Unterhalt für das Kind nicht, so können die Rückstände eingefordert werden. Dazu kann der Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt lebt, auch die Zwangsvollstreckung betreiben.</p>
<p>Allerdings können nur Rückstände eingetrieben werden, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Alle anderen, älteren, Ansprüche wären verwirkt.</p>
<p>Denn, so urteilte zum Beispiel des Oberlandesgericht Thüringen in einem Fall vom 01.04. 2009, wurde das Recht auf Unterhalt über eine längere Zeit nicht eingefordert, obwohl es möglich gewesen wäre (Zeitmoment), sind die Ansprüche darauf verwirkt, auch wenn ein Titel vorliegt. Nur die Ansprüche für ein Jahr können nachgefordert werden.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Thüringen folgte in seiner Rechtsprechung dem Bundesgerichtshof. Das Zeitmoment ist bei einem Untätigsein von circa einem Jahr erfüllt. Alle älteren Ansprüche sind somit verwirkt.</p>
<p>Der Berechtigte wäre dazu in der Lage gewesen sein Recht geltend zu machen, hat dies aber nicht getan. Dadurch konnte auch vom Unterhaltspflichtigen angenommen werden, dass der Kindesunterhalt nicht benötigt wird. Ein Unterhaltsberechtigter muss sich daher, anders als andere Gläubiger, zeitnah um die Durchsetzung des Unterhaltstitels kümmern.</p>
<p>Denn, so das Oberlandesgericht Thüringen weiter, hier spielt auch der Schutz des Schuldners eine Rolle. Die, vielleicht über Jahre, angehäuften und nicht eingeforderten Unterhaltsrückstände würden sonst eine erdrückende Schuldenlast ergeben.</p>
<h3>Was tun bei Unterhaltsrückständen</h3>
<p>Der Elternteil, bei dem das unterhaltsberechtigte Kind wohnt, benötigt den Barunterhalt vom anderen Elternteil für den Lebensunterhalt des Kindes. Zahlt der Barunterhaltspflichtige nicht, so muss das Geld per Gerichtsbeschluss oder Vollstreckungstitel eingetrieben werden.</p>
<p>Damit sollte man, wie oben begründet, nicht zu lange warten. Dem Kind steht dieses Geld zu. Aber natürlich kann ein minderjähriges Kind diese ausstehenden Zahlungen nicht selbst eintreiben. Dies ist die Pflicht des Elternteils, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Hilfe und Beratung dazu geben die Jungendämter. Auch Anwälte für Familienrecht können sich um die Eintreibung der Forderung kümmern. Für das Kind beziehungsweise dessen gesetzliche Vertretung entstehen keine Kosten, denn diese muss der Schuldner übernehmen.</p>
<p>Es ist also sehr wichtig, Unterhaltsrückstände schnellstmöglich einzufordern, um eine Verwirkung zu verhindern. Weigert sich der Unterhaltspflichtige trotz Unterhaltstitel, den Unterhalt zu zahlen, kann er per Gerichtsbeschluss dazu aufgefordert werden. Auch kann ein Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der ausstehenden Unterhaltsgelder beauftragt werden.</p>
<p>Eine Verwirkung tritt natürlich nicht ein, wenn der Unterhaltsschuldner immer wieder aufgefordert wurde zu zahlen oder seine Einkommensverhältnisse vorzuweisen. Dieses muss aber belegt werden können, daher sollten solche Forderungen ebenfalls immer mit der Hilfe eines Anwaltes oder des Jugendamtes durchgesetzt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht/">Kindesunterhalt nicht geltend gemacht</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Düsseldorfer Tabelle 2017 &#8211; So viel Unterhalt muss gezahlt werden</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/duesseldorfer-tabelle-2017-so-viel-unterhalt-muss-gezahlt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nima]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2022 10:47:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das neue Gesetz schreibt vor, dass getrennt lebende Elternteile ab dem 1. Januar 2017 ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen müssen. Dies besagt die sog. Düsseldorfer Tabelle, die das OLG Düsseldorf jedes Jahr neu zum Kindesunterhalt ... <a title="Düsseldorfer Tabelle 2017 &#8211; So viel Unterhalt muss gezahlt werden" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/duesseldorfer-tabelle-2017-so-viel-unterhalt-muss-gezahlt-werden/" aria-label="Mehr Informationen über Düsseldorfer Tabelle 2017 &#8211; So viel Unterhalt muss gezahlt werden">Weiterlesen...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/duesseldorfer-tabelle-2017-so-viel-unterhalt-muss-gezahlt-werden/">Düsseldorfer Tabelle 2017 &#8211; So viel Unterhalt muss gezahlt werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das neue Gesetz schreibt vor, dass getrennt lebende Elternteile ab dem 1. Januar 2017 ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen müssen. Dies besagt die sog. Düsseldorfer Tabelle, die das OLG Düsseldorf jedes Jahr neu zum Kindesunterhalt veröffentlicht.</strong></p>
<p>Bis zum fünften Lebensjahr steigt der Mindestunterhalt um sieben Euro auf 342 Euro an. Bei Sechs- bis Elfjährigen steigt der Unterhalt um neun Euro, also 393 Euro. Bei den Zwölf- bis 17-jährigen sind es sogar 10 Euro mehr im Monat, insgesamt 460 Euro. Bei allen volljährigen Kindern, also ab 18 Jahren, steigt der Mindestbedarf um 11 Euro auf 527 Euro.</p>
<p>Die Beiträge richten sich entsprechend dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Beiträge steigen demnach immer gestaffelt je Einkommensklasse. Eine Anhebung des Selbstbehalt ist nicht vorgesehen. Dieser wurde zuletzt im Januar 2015 erhöht worden.</p>
<h2>Unterhaltssätze für 2017</h2>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-2246" src="http://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Duesseldorfer-Tabelle-2017.png" alt="" width="855" height="675" srcset="https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Duesseldorfer-Tabelle-2017.png 855w, https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Duesseldorfer-Tabelle-2017-300x237.png 300w, https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Duesseldorfer-Tabelle-2017-768x606.png 768w, https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Duesseldorfer-Tabelle-2017-750x592.png 750w" sizes="(max-width: 855px) 100vw, 855px" /></p>
<h2>Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet</h2>
<p>Das Kindergeld wird bei der Berechnung auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei Kindern unter 18 Jahren zur Hälfte und bei allen volljährigen Kindern vollständig. Somit verringern sich die tatsächlichen Beträge entsprechend.</p>
<h2>Über die Düsseldorfer Tabelle</h2>
<p>Seit 1962 regelt die <strong>Düsseldorfer Tabelle</strong> bundesweit die Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Die Tabelle wird durch einen Zusammenschluss und Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengericht erstellt.</p>
<p>Die jährliche Erhöhung bezieht sich auf die Mindestunterhaltsverordnung. Voraussichtlich wird die nächste Änderung zum 1.1.2018 erfolgen.</p>
<h2>Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige</h2>
<p>Wie viel Geld man von seinem Einkommen behalten darf ist ebenfalls geregelt.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-2248" src="http://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Selbstbehalt.png" alt="" width="802" height="444" srcset="https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Selbstbehalt.png 802w, https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Selbstbehalt-300x166.png 300w, https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Selbstbehalt-768x425.png 768w, https://familienernaehrerin.de/wp-content/uploads/2022/08/Selbstbehalt-750x415.png 750w" sizes="(max-width: 802px) 100vw, 802px" /></p>
<p>In den 1080 beziehungsweise 880 Euro Selbstbehalt sind bis 380 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.</p>
<h3>Düsseldorfer Tabelle 2017 als PDF zum Download</h3>
<p>Hier können Sie sich die <strong>Düsseldorfer Tabelle 2017</strong> und den <strong>Leitlinien zum Einkommen nach der Bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur</strong> ganz bequem als PDF von der Homepage des Oberlandesgericht Düsseldorf downloaden:</p>
<p><a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i class="fa fa-file-text" aria-hidden="true"></i> Düsseldorfer Tabelle 2017 als PDF zum Download (Stand: 01.01.2017)</a></p>
<p><a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/Leitlinien-des-OLG-Duesseldorf-Stand-2015-07-01.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i class="fa fa-file-text" aria-hidden="true"></i> Leitlinien zum Einkommen nach der Bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur als PDF zum Download (Stand 01.08.2015)</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienernaehrerin.de/duesseldorfer-tabelle-2017-so-viel-unterhalt-muss-gezahlt-werden/">Düsseldorfer Tabelle 2017 &#8211; So viel Unterhalt muss gezahlt werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienernaehrerin.de">Familienernaehrerin.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verzicht auf Kindesunterhalt ist nichtig</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/verzicht-auf-kindesunterhalt-ist-nichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nima]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2022 10:44:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Elternteil ist einem minderjährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet. In der Regel wird dieser Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes im Haushalt der Eltern abgedeckt. Lebt nun aber ein Elternteil nicht mit im ... <a title="Verzicht auf Kindesunterhalt ist nichtig" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/verzicht-auf-kindesunterhalt-ist-nichtig/" aria-label="Mehr Informationen über Verzicht auf Kindesunterhalt ist nichtig">Weiterlesen...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Elternteil ist einem minderjährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet. In der Regel wird dieser Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes im Haushalt der Eltern abgedeckt. Lebt nun aber ein Elternteil nicht mit im Haushalt, in dem auch das Kind lebt, beispielsweise durch die Trennung der Eltern, so ist dieser Elternteil barunterhaltspflichtig.</p>
<p>Das Gesetzt legt ausdrücklich fest, dass auf diesen <strong>Kindesunterhalt</strong> nicht verzichtet werden kann. Auch kann nicht vereinbart werden, dass beispielsweise auf einen Teil des Unterhalts verzichtet wird. Für die Unterhaltshöhe gilt als Richtlinie die Düsseldorfer Tabelle.</p>
<p>Dieses Unterhaltsgeld steht dem Kind gesetzlich zu. Eine Mutter oder auch ein Vater hat also kein Recht, einfach auf diesen Unterhalt für das Kind zu verzichten, denn damit würde das Kind benachteiligt.<br />
Selbst wenn also zwischen den beiden Parteien ein Unterhaltsverzicht vereinbart wurde, ist dieser einfach unwirksam.</p>
<h2>Was möglich wäre</h2>
<p>Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, kann den barunterhaltspflichtigen Elternteil aber von der Unterhaltszahlung freistellen.</p>
<p>Dazu müsste sich der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben, allerdings verpflichten, für den Barunterhalt der Kinder selbst aufzukommen. Es muss also zu einer Vereinbarung kommen, in der erklärt wird, dass zukünftig der Barunterhalt von dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, gezahlt wird.</p>
<p>Eine solche Vereinbarung wird manchmal abgeschlossen, wenn beispielsweise der eigentlich Unterhaltspflichtige dafür auf seinen Anteil am gemeinsamen Haus verzichtet oder die gemeinsamen Schulden übernimmt. Allerdings muss beiden Parteien klar sein, dass diese Freistellung vom Unterhalt lediglich eine Vereinbarung zwischen den beiden Elternteilen ist. Für das Kind hat dies keinerlei rechtliche Wirksamkeit.<br />
Das bedeutet, lebt das Kind, warum auch immer, irgendwann nicht mehr bei einem Elternteil, kann es durchaus den Unterhalt wieder einfordern und wäre im Recht.</p>
<p>Es würde dann also auch wieder von dem freigestellten Elternteil Unterhalt erhalten.</p>
<p>Die Freistellungsvereinbarung gilt als zwischen Vater und Mutter, hat aber keine gesetzliche Wirksamkeit dem Kind gegenüber.</p>
<p>Der Elternteil, der freigestellt wurde, kann dann aber den an das Kind nun gezahlten Unterhalt von dem anderen Elternteil zurückfordern oder eben verlangen, nun doch den Teil des gemeinsamen Hauses zu bekommen und dergleichen.</p>
<p>Es ist als gesetzlich nicht verboten, eine Freistellungsvereinbarung abzuschließen. Man sollte sich dies aber genau überlegen, denn gegenüber dem Kind ist diese Erklärung null und nichtig.</p>
<h3>Unterhalt steht dem Kind gesetzlich zu</h3>
<p>Auch wenn es Gründe geben mag, weshalb auf den Kindesunterhalt verzichtet werden soll, sollte man dies nicht tun. Denn ein solcher Verzicht ist nichtig und hat vor dem Gesetz keinerlei Bedeutung. Das betrifft auch eine entsprechende Klausel in einem Ehevertrag. Diese wäre sittenwidrig und damit nicht rechtswirksam.</p>
<p>Möchte man ein Vereinbarung abschließen, beispielsweise um das Haus behalten zu können, gibt es andere Möglichkeiten.</p>
<p>Das Kind hat den rechtlichen <strong>Anspruch auf Kindesunterhalt</strong> und daher ist niemand berechtigt, auf diesen Anspruch im Namen des Kindes zu verzichten. Jugendämter, Familienberatungsstellen oder ein Anwalt für Familienrecht können hier beraten und helfen.</p>
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		<title>Haus verkaufen &#8211; darauf sollte man achten</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/haus-verkaufen-darauf-sollte-man-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 May 2021 08:06:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Hausverkauf können zahllose Fehler unterlaufen, die sich mit dem entsprechenden Vorwissen sowie einer guten Planung vermeiden lassen. Sich intensiv mit den Thema auseinanderzusetzen, lohnt sich, denn: Beim Hausverkauf geht es um viel Geld! Den ... <a title="Haus verkaufen &#8211; darauf sollte man achten" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/haus-verkaufen-darauf-sollte-man-achten/" aria-label="Mehr Informationen über Haus verkaufen &#8211; darauf sollte man achten">Weiterlesen...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Beim Hausverkauf können zahllose Fehler unterlaufen, die sich mit dem entsprechenden Vorwissen sowie einer guten Planung vermeiden lassen. Sich intensiv mit den Thema auseinanderzusetzen, lohnt sich, denn: Beim Hausverkauf geht es um viel Geld!</em></p>
<div class="su-note"  style="border-color:#e3dacb;border-radius:3px;-moz-border-radius:3px;-webkit-border-radius:3px;"><div class="su-note-inner su-u-clearfix su-u-trim" style="background-color:#fdf4e5;border-color:#ffffff;color:#333333;border-radius:3px;-moz-border-radius:3px;-webkit-border-radius:3px;">
<h2>Das Wichtigste zum Thema Hausverkauf in Kürze:</h2>
<ul>
<li>Niedrige Hypothekenzinsen und hohe Nachfrage führt zu größeren Erlösen.</li>
<li>Der Verkauf durch einen Makler kostet Geld, bringt dafür aber manchmal höhere Preise.</li>
<li>Wer privat verkauft, vergleicht ähnliche Angebote und schaltet Experten ein, welche mögliche Preisspannen nennen.</li>
<li>Die geschickte Vermarktung sowohl online als auch lokal sorgt für schnellen Verkauf.</li>
</ul>
</div></div>
<h2>Den perfekten Zeitpunkt für den Hausverkauf finden</h2>
<p>Natürlich ist es nicht immer möglich, den Zeitpunkt für den Verkauf eines Hauses selbst zu bestimmen. Manchmal muss es schnell gehen, wenn Eigentümer zum Beispiel dringend das Geld benötigen, ein berufsbedingter Umzug ansteht oder ähnliches.</p>
<p>Besteht kein akuter zeitlicher Druck, sollte mit Bedacht verkauft werden. Lieber länger warten und mehr Geld für das Haus bekommen, anstatt die ganze Sache so schnell wie möglich hinter sich zu bringen!</p>
<p>Ausschlaggebend sind die aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt. Stehen trübe wirtschaftliche Prognosen bevor, kann sich das negativ auf die Preise auswirken, weil es weniger potenzielle Käufer gibt. Steht eine Erholung bevor, sollten Eigentümer noch warten. Wenn Menschen positive wirtschaftliche Aussichten haben, geben Sie mehr Geld für Immobilien aus.</p>
<p>Die Hypothekenzinsen spielen ebenfalls eine große Rolle. Sind die Zinsen eher niedrig, können sich mehr Menschen ein Haus leisten und umgekehrt. Eine hohe Nachfrage führt zu höheren Preisen. Wie lange es allerdings dauert, bis die Zinsen wieder fallen, lässt sich nicht sicher voraussagen.</p>
<h2>Haus mit oder ohne Makler verkaufen &#8211; eine Frage der Einstellung</h2>
<p>Manche Menschen nehmen den Verkauf des Hauses lieber selbst in die Hand, anstatt sich an einen außenstehenden Dritten zu wenden. Wer allerdings keine Lust dazu hat, sich mit dem Marktgeschehen auseinanderzusetzen, sollte einem Makler vertrauen, der den Preis von Anfang an richtig einschätzt. Das Haus verkauft sich in diesem Fall schneller.</p>
<p>Der Haken beim Verkauf mit einem Makler: Es entstehen Kosten, die der Käufer übernehmen muss. Wie hoch genau die Provision für den Makler ist, darf individuell zwischen den Beteiligten besprochen werden. Es gibt inzwischen keine gesetzliche Festlegung mehr, die einen exakten Prozentsatz vorgibt.</p>
<p>Der Erlös aus dem Hausverkauf wird natürlich geringer, wenn der Makler bezahlt werden muss. Allerdings haben Makler meistens eine große Reichweite und die erforderlichen Mittel, um die Immobilie bestmöglich zu präsentieren und zu bewerben. Wird ein höherer Kaufpreis erzielt, gleicht das die Maklercourtage eventuell wieder aus.</p>
<h2>Unterlagen für den Hausverkauf frühzeitig bereithalten</h2>
<p>Wer sich entschlossen hat, das Haus zu verkaufen, sollte sich so früh wie möglich vorbereiten. Vielleicht meldet sich schon morgen ein geeigneter Käufer und es geht alles ganz schnell. Dann wäre es schade, wenn sich der Verkauf aufgrund fehlender Dokumente verzögert.</p>
<p>Mindestens wird der Grundrisse des Hauses benötigt. Zusätzlich legt der Eigentümer dem Interessenten bzw. dem Makler einen Energieausweis vor. Dieser dient dazu, den Energieverbrauch des Hauses zu dokumentieren. Wer einen solchen Ausweis nicht vorlegt, muss sogar mit saftigen Bußgeldern rechnen!</p>
<p>Ist ein Interessent ernsthaft an der Immobilie interessiert, wird er auch die Flurkarte, den Auszug aus dem Grundbuch und die bautechnischen Unterlagen einsehen wollen. Zu diesen Unterlagen gehören Baupläne, Baubeschreibungen und die Baugenehmigung.</p>
<p>Müssen diese Dokumente erst noch beantragt werden, weil sie über die Jahre verloren gegangen sind, kann das Wochen dauern. Deshalb sollten sich Eigentümer frühzeitig darum kümmern, alle Dokumente zu beschaffen, zu sichten und zu sortieren.</p>
<h2>Das Haus korrekt einschätzen und schneller Käufer finden</h2>
<p>Wer den Preis des Hauses zu niedrig einschätzt, findet zwar schnell einen Käufer, geht aber am Ende mit zu wenig Geld aus der Sache heraus. Pokern private Verkäufer hingegen zu hoch, müssen sie eventuell lange warten oder finden gar keinen Käufer für das Haus.</p>
<p>Deshalb ist der Schritt der Preisfindung extrem wichtig. Die wichtigste Rolle bei der Einschätzung spielt die aktuelle Marktlage. Werden viele ähnliche Objekte in der gleichen Gegend zum Kauf angeboten? Sind die Ausstattung, Größe und der Zustand sowie die Lage vergleichbar? Gibt es starke preisliche Unterschiede zwischen den Häusern?</p>
<p>Wer noch keine Ahnung von den Preisen vor Ort hat, sollte dem Markt ein paar Wochen beobachten, um ein Gespür dafür zu entwickeln. Manchmal sind es Details, welche den Unterschied machen. Stehen zwei vergleichbare Häuser jeweils an verschiedenen Standorten, kann das eine Haus viel mehr kosten &#8211; aufgrund der beliebten, zentralen oder einer sehr ruhigen Lage.</p>
<p>Es lohnt sich, entweder einen Gutachter oder einen Makler einzuschalten. Der Fachmann kann den Zustand, die Bausubstanz und die Lage realistisch einschätzen. Meistens nennen die Experten auf Nachfrage hin eine konkrete preisliche Spanne, zu welcher das Haus verkauft werden kann.</p>
<h2>Das Exposee &#8211; Aushängeschild des Hauses</h2>
<p>Das Exposee muss aussagekräftig sein, der Wahrheit entsprechen und das Haus möglichst positiv darstellen. Dazu gehören Dokumente wie der Grundriss, eine textuelle Beschreibung und Fotos des Hauses &#8211; am besten sowohl von innen als auch von außen.</p>
<p>Ein Exposee ist kein zwingendes Muss, dient aber als praktisches Dokument, welches man potenziellen Käufern direkt geben kann, damit sie sich ein besseres Bild des Hauses machen können.</p>
<p>In erster Linie hängt das Exposee davon ab, wie genau das Haus vermarktet werden soll. Man kann die Dokumente zum Beispiel verwenden, um die Immobilie auf Portalen im Internet anzubieten oder der Makler verwendet es, um Anfragen zielgerichtet zu beantworten.</p>
<p>Je aussagekräftiger das Exposee ist, desto besser für den baldigen Verkauf. Es macht natürlich Arbeit, jeden einzelnen Raum, das Grundstück, die Fassade und eventuell den Keller sowie den Dachboden zu fotografieren. Fehlen Teile der Immobilie, könnten potenzielle Käufer jedoch glauben, der Eigentümer hätte etwas zu verbergen.</p>
<p>Daher gilt: Zahlreiche Fotos sparen sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Zeit. Gefallen dem Interessenten einzelne Details nicht, wird er das Haus ohnehin nicht kaufen. Auch nicht dann, wenn er diese erst bei einer Besichtigung vor Ort bemerkt.</p>
<h2>Das Haus gezielt vermarkten und schneller Käufer finden</h2>
<p>Je mehr Menschen das Angebot sehen, desto schneller kann man dieses verkaufen. Während es früher üblich war, das Haus in der lokalen Zeitung zu inserieren und eventuell noch einen Aushang zu machen, gibt es heute viel mehr Möglichkeiten.</p>
<p>Online können Verkäufer zahlreich Bilder, Beschreibungen und Details preisgeben, welche Interessenten aufmerksam machen. Je mehr Portale hierbei berücksichtigt werden, desto größer ist die Reichweite. Zusätzlich bietet es sich an, auf Mund-zu-Mund -Propaganda zu setzen. Viele Häuser werden an Bekannte, Kollegen oder entfernte Bekannte verkauft.</p>
<p>Wird das Haus über einen Makler verkauft, muss man sich als Eigentümer über die Vermarktung keine Sorgen machen. Meistens präsentiert der Makler die Immobilie auf der eigenen Homepage und zugleich mindestens bei einem Portal im Internet.</p>
<p>Wer vor allem lokal Käufer ansprechen möchte, kann ein aussagekräftiges Dokument mit Bild, Beschreibung und Kontaktdaten erstellen. Dieses wird in der direkten Nähe zum Standort an verschiedenen Stellen aufgehängt. Hier halten sich viele potenzielle Käufer auf, die ein Eigenheim an ihrem aktuellen Wohnort suchen.</p>
<h2>Die Kommunikation mit den Interessenten: der erste Schritt zum Kaufvertrag</h2>
<p>Wenn die ersten Anfragen kommen, sind die meisten privaten Verkäufer erst einmal unsicher, doch eine Routine stellt sich schnell ein. Überlegen sollte man sich vorher, ob die Rufnummer für alle Interessenten frei einsehbar sein soll.</p>
<p>Wer beruflich stark eingespannt ist, kann die Mail-Adresse angeben und sich bei ernsthaften Fragen selbstständig melden. In dem Fall ist es wichtig, dass der Rückruf zeitnah erfolgt.</p>
<p>Beim ersten Telefonat werden meisten drei essenzielle Fragen gestellt. Die Interessenten werden nach der konkreten Adresse fragen, sofern diese im Inserat nicht mit angegeben wurde. Außerdem werden sie wissen wollen, wann man das Haus innen besichtigen kann. Ob es sich um einen festen Preis oder eine Verhandlungsbasis handelt, möchten ebenfalls viele Anrufer vorher klären.</p>
<p>Auf die oben genannten Themen bereitet man sich am besten ausreichend vor, um souverän und konkret antworten zu können. Dann steht einem erfolgreichen Besichtigungstermin nichts mehr im Wege.</p>
<h2>FAQ &#8211; häufige Fragen mit Antworten zum Thema Hausverkauf</h2>
<h3>Kommen Kosten beim Hausverkauf auf Eigentümer zu?</h3>
<p>Der Eintrag ins Grundbuch, die Geb&uuml;hren f&uuml;r den Notar, der neue Schuldbrief und eventuell eine Grundreinigung, Renovierung oder Sanierung kosten Geld. Auf welche Summen sich diese Nebenkosten plus Steuern belaufen, h&auml;ngt vom Einzelfall ab.</p>
<h3>Fallen beim Verkauf eines Hauses immer Steuern an?</h3>
<p>Keine Steuern fallen an, wenn das Haus ausschlie&szlig;lich privat genutzt wurde. Mindestens muss die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie w&auml;hrend der beiden vorausgegangen Jahre zum Wohnen vom Eigent&uuml;mer genutzt worden sein.</p>
<h3>Soll ich mit einem Makler oder lieber privat das Haus verkaufen?</h3>
<p>Wer gen&uuml;gend Zeit in die Recherche zum aktuellen Marktgeschehen steck und die Geduld f&uuml;r Besichtigungstermine sowie R&uuml;ckfragen seitens potenzieller K&auml;ufer mitbringt, kann privat verkaufen. Die Maklergeb&uuml;hr kostet Geld, spart jedoch Zeit ein.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unfall im Homeoffice – Wann zahlt die Gesetzliche Unfallversicherung?</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/unfall-im-homeoffice-wann-zahlt-die-gesetzliche-unfallversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hajo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 May 2021 07:07:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Zuge der bestehenden Corona-Pandemie schafften Arbeitgeber zum Schutz vor Ansteckungen im Firmengebäude sowie während des Arbeitswegs die Möglichkeit zur Arbeit über das Home Office. Doch hiermit öffnen sich zahlreiche neue Fragen, etwa bezüglich der ... <a title="Unfall im Homeoffice – Wann zahlt die Gesetzliche Unfallversicherung?" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/unfall-im-homeoffice-wann-zahlt-die-gesetzliche-unfallversicherung/" aria-label="Mehr Informationen über Unfall im Homeoffice – Wann zahlt die Gesetzliche Unfallversicherung?">Weiterlesen...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge der bestehenden Corona-Pandemie schafften Arbeitgeber zum Schutz vor Ansteckungen im Firmengebäude sowie während des Arbeitswegs die Möglichkeit zur Arbeit über das Home Office.</p>
<p>Doch hiermit öffnen sich zahlreiche neue Fragen, etwa bezüglich der Kostenübernahme bei Verletzungen während der im eigenen Home Office stattfindenden Arbeitszeiten. Wann kommt eine gesetzliche Unfallversicherung für Schäden auf und welche Unterschiede bestehen zur privaten Unfallversicherung? Das ist übrigens unabhängig von der erfolgreichen <a href="https://familienernaehrerin.de/richtig-bewerben-so-klapp-es-mit-dem-traumjob/" target="_blank" rel="noopener">Bewerbung für den Traumjob</a>.</p>
<h2>Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung</h2>
<p>Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Falle von Unfällen auf dem Arbeitsweg, Heimweg oder an der Arbeitsstätte beanspruchbar. Auch Kindergartenkinder, Studenten und Schüler sind gesetzlich abgesichert. Im Gegensatz hierzu springt eine private Unfallversicherung ebenfalls bei Unglücken während der persönlichen Freizeit, etwa beim Sport, ein.</p>
<p>Beiträge für eine <strong>gesetzliche Unfallversicherung (GUV) hat der Arbeitgeber</strong> zu entrichten, während die Beiträge für eine private Unfallversicherung (PUV) vom Versicherungsnehmer zu begleichen sind. Die bestehenden Leistungen einer PUV übersteigen die der GUV. Bei der GUV ist in der Regel die Inanspruchnahme von Kapitalleistungen im Falle eines Todes oder Schmerzensgeld ausgeschlossen. Im Todesfall ist die finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen nur durch eine private Unfallversicherung, nicht jedoch in einer gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet.</p>
<p>Wer Augenmerk auf individuelle Leistungen legt, hat bei der PUV die freie Auswahl eines passenden Anbieters. Faktoren wie beispielsweise finanzielle Leistungen im Falle einer Erwerbsunfähigkeits- oder Invalidenrente spielen hier eine Rolle. Eine Unfallrente bezahlt eine gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich dann aus, wenn ein Unfall eine permanente Erwerbsfähigkeitsminderung über 20 Prozent herbeiführt.</p>
<h2>In diesen Fällen besteht ein Leistungsanspruch an die gesetzliche Unfallversicherung</h2>
<p>Grundsätzlich kommt eine gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle am Arbeitsplatz, in einer Universität und Schule oder während des Wegs dorthin auf. Sowohl in der normalen Arbeitszeit als auch auf Dienstreisen oder einer Firmenfeier können Arbeitsunfälle geschehen. Je nach Fall sind auch Umwege wie die Bildung einer Fahrgemeinschaft mit einem Arbeitskollegen oder die Ablieferung des Kindes im Kindergarten abgesichert. Nicht zuletzt unterliegt auch das ehrenamtliche Engagement in einer Kommune oder einem Verein sowie die Pflege eines Angehörigen zuhause einem gesetzlichen Unfallschutz. Zu den typischen Praxisbeispielen gehören etwa:</p>
<ul>
<li>Ein Holzfäller schneidet sich während der Arbeitszeit mit einer Säge.</li>
<li>Ein Bauarbeiter erleidet durch herabfallende Gegenstände ein Schädeltrauma.</li>
<li>Ein Dachdecker rutscht vom Dach und zieht sich einen Beinbruch zu.</li>
<li>Ein Arbeitnehmer stürzt auf dem Weg zur Arbeit und erleidet eine Knochenfraktur.</li>
<li>Ein Arbeitnehmer ist auf dem Arbeitsweg in einen Autounfall verwickelt.</li>
</ul>
<p>Generell sind <strong>Unfälle, die während der eigenen Freizeit geschehen, nicht von einer GUV</strong> abgedeckt. Auch ist der Versicherungsschutz ausgehebelt, wenn ein gesundheitlicher Schaden nicht im Zusammenhang mit der ausgeführten versicherten Tätigkeit in Verbindung stehen. Hierzu zählt beispielsweise ein Herzinfarkt während der Arbeitszeiten im Firmengebäude.</p>
<h2>Home Office – Definition eines Arbeitsunfalls</h2>
<p>Eine klare Abgrenzung zwischen Freizeit- und Arbeitsunfall ist aufgrund der fließend verlaufenden Grenzen von Arbeitszeiten und Freizeitgestaltung nicht immer gegeben. Immer häufiger haben sich Gerichte aufgrund verzwickter und nicht eindeutiger Sachlagen mit derartigen Fragen auseinanderzusetzen. Während Unfälle in der Arbeitsstätte während des Gangs zur Kaffeemaschine eindeutig über eine gesetzliche Unfallversicherung gesichert sind, zählt das Kaffeeholen<strong> im eigenen Home Office</strong> nicht zu den abgesicherten Tätigkeiten.</p>
<p>Im Home Office sind nur der unmittelbare Weg zum Arbeitsplatz sowie arbeitsrelevante Tätigkeiten am heimischen Arbeitsplatz selbst versichert. Sämtliche Räumlichkeiten, welche nicht der Arbeit dienen, zählen zum privaten Lebensbereich. Unfälle während dem <strong>Toilettengang oder beim Kochen von Kaffee im Home Office fallen somit nicht unter die Definition eines Arbeitsunfalls</strong>.</p>
<p>Versichert sind sämtliche Arbeiten, die auch im Arbeitsvertrag Erwähnung finden. Hierzu zählen auch Tätigkeiten, die zur Erfüllung der Vertragspflicht vonnöten sind, beispielsweise die Instandsetzung von Arbeitsgeräten am heimischen Arbeitsplatz.</p>
<p>Zusammengefasst: <strong>Tätigkeiten im Home Office, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit stehen, sind gesetzlich nicht abgesichert.</strong></p>
<h2>Richtiges Verhalten nach Unfall im Home Office</h2>
<p>Während im Betrieb meist KollegInnen als ZeugInnen dienlich ist, erweist sich das im Home Office aufgrund fehlender unparteiischer Anwesender als schwierig. Der verunfallte Arbeitnehmer steht in der Nachweispflicht. Dabei empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:</p>
<h3>1. Schnelle Bearbeitung</h3>
<p>Je rascher der Unfall schriftlich bekannt gemacht wird, desto eher lässt sich der Unfall im Falle von Auseinandersetzungen vor Gericht glaubhaft darstellen.</p>
<h3>2. Zeitpunkt festhalten</h3>
<p>Das genaue zeitliche Festhalten des Unfallhergangs erleichtert die Rekonstruktion. Auch sind nur Vorkommnisse abgesichert, die sich zu Zeiten der vertraglich festgesetzten oder mit dem Chef ausgemachten Arbeitszeiten ereignen. Hilfreich sind hierbei unter anderem Telefonprotokolle mit dem Rettungsdienst oder Arzt.</p>
<h3>3. Unfallort bestimmen</h3>
<p>Für einen Leistungsanspruch muss der Unfallort im direkten Zusammenhang mit der ausgeübten arbeitsrelevanten Aufgabe stehen. Da die <strong>Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit im Home Office grenzend verschwimmen</strong>, ist glaubhaft darzustellen, aus welchen beruflichen Zwecken sich der verunglückte Arbeitnehmer in besagter Räumlichkeit befand.</p>
<h2>Beschädigungen an Arbeitsmitteln</h2>
<p>Eine weitere Baustelle bilden neben dem eigentlichen Unfallrisiko weitere Versicherungsfälle, etwa bei <strong>Beschädigung von Firmeneigentum oder einem Arbeitslaptop</strong>. Normalerweise springt bei Unfällen und entstehenden Schäden am <strong>Arbeitsplatz im Home Office</strong> eine private Haftpflichtversicherung ein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, prüft die in der Police ausgeschriebenen Leistungen beim Versicherer. Werden Arbeitsmittel aus der Wohnung gestohlen, kommt hierfür die Hausratversicherung auf.</p>
<h2>Rundumschutz durch private Unfallversicherung</h2>
<p>Einen umfangreicheren Schutz fürs Home Office bietet der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung. Je nach Anbieter ist ein <strong>Schutz vor Unfällen zu jeder Tageszeit, egal ob im eigenen Home Office oder in der Freizeit</strong>, möglich. Versicherte profitieren von:</p>
<ol>
<li><strong>Sofortleistung</strong> bei massiven Verletzungen: Je nach gewähltem Leistungspaket zahlt eine PUV nach tariflicher ICD-Liste einen fixen Sofortbetrag.</li>
<li><strong>Invaliditätsleistung</strong>: Sie wird bei einer dauerhaften, durch ein Unglück herbeigeführten Einschränkung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit ausgezahlt.</li>
<li><strong>Genesungsgeld</strong>: Beanspruchbar bei notwendiger vollstationärer Behandlung.</li>
<li><strong>Leistungen im Todesfall</strong>: Auszahlung erfolgt im Todesfall des Versicherten an Hinterbliebene.</li>
<li><strong>Sonstigen Versicherungsleistungen</strong>: Kosten für kosmetische Operationen, Rettungs-, Bergungs- und Sucheinsätze, Pflegetagegeld, Krankentransporte sowie Rücktransporte.</li>
</ol>
<p><span style="font-size: 12px;"><em><strong><u>Anmerkung der Redaktion:</u></strong></em> Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.</span></p>
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		<title>Richtig bewerben &#8211; so klapp es mit dem Traumjob</title>
		<link>https://familienernaehrerin.de/richtig-bewerben-so-klapp-es-mit-dem-traumjob/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2021 07:34:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer sich beste Chancen auf eine attraktive Stelle sichern möchte, muss aus der Masse hervorstechen. Weil einem persönlichen Gespräch immer die Einladung seitens des potenziellen Arbeitnehmers vorausgeht, muss die schriftliche Bewerbung überzeugen. Mit den folgenden ... <a title="Richtig bewerben &#8211; so klapp es mit dem Traumjob" class="read-more" href="https://familienernaehrerin.de/richtig-bewerben-so-klapp-es-mit-dem-traumjob/" aria-label="Mehr Informationen über Richtig bewerben &#8211; so klapp es mit dem Traumjob">Weiterlesen...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wer sich beste Chancen auf eine attraktive Stelle sichern möchte, muss aus der Masse hervorstechen. Weil einem persönlichen Gespräch immer die Einladung seitens des potenziellen Arbeitnehmers vorausgeht, muss die schriftliche Bewerbung überzeugen. Mit den folgenden Tipps wird die Bewerbung perfekt!</em></p>
<h2>Der Lebenslauf – den richtigen Aufbau beachten</h2>
<p>Viele Personaler oder zukünftige Vorgesetzte sehen sich zuerst den Lebenslauf an und entscheiden danach, ob sie das Anschreiben überhaupt lesen. Deshalb handelt es sich bei diesem Dokument um das Herzstück einer Bewerbung.</p>
<p>Der Lebenslauf muss im besten Fall auf den ersten Blick aussagen: Ich bin genau der oder die Richtige für diesen Job. Deshalb wird der Lebenslauf logisch aufgebaut sowie klar strukturiert. Der Leser muss auf Anhieb alle wichtigen Eckdaten finden. Die wichtigsten Qualifikationen und die aktuelle Tätigkeit, das Studium oder der angestrebte Schulabschluss kommen daher ganz oben, der Rest folgt.</p>
<h2>Das Anschreiben: AIDA-Prinzip beachten</h2>
<p>Das AIDA-Prinzip sollten alle Menschen kennen, die sich auf einen Job bewerben, bei welchem sie auf jeden Fall in die engere Auswahl kommen möchten.</p>
<p>Das erste A steht für das Wort &#8222;<strong>Attention</strong>&#8222;. Gemeint ist die Betreffzeile, die sofort die Aufmerksamkeit oder gar die Neugier des Lesers weckt.</p>
<p>Das I steht für &#8222;<strong>Interest</strong>&#8222;. Damit ist die Einleitung gemeint, die näheres Interesse am Bewerber weckt. An dieser Stelle muss der Personaler das Gefühl bekommen, dass sich jemand interessantes hinter der Bewerbung verbirgt.</p>
<p>Der Buchstabe D steht für &#8222;<strong>Desire</strong>&#8222;. Der Leser soll Lust bekommen, den Bewerber persönlich kennenzulernen. Dieser Wunsch wird geweckt, indem man Floskeln vermeidet und die eigenen Vorzüge konkret nennt sowie mit Beispielen untermalt.</p>
<p>Der letzte Buchstabe A steht für &#8222;<strong>Action</strong>&#8222;. Hier handelt es sich um nichts anderes als eine Call to Action, die auf eine Einladung seitens des Unternehmens abzielt. Natürlich möchte man schriftlich oder telefonisch zu einem Gespräch vor Ort eingeladen werden!</p>
<h2>Sich selbst richtig einschätzen und Bewerbung darauf abstimmen</h2>
<p>Eine Bewerbung von der Stange wird bei einer hohen Anzahl an Bewerbungen sofort durch das Raster fallen. Im schlimmsten Fall wird der Anwärter gar nicht erst eingeladen, wenn zu viele Floskeln oder ganze Passagen aus dem Netz kopiert werden.</p>
<p>Stattdessen ist es wichtig, dass man als Bewerber eine gute Selbstreflexion mitbringt. Außerdem muss die Stellenanzeige genauestens analysiert werden, um das Anschreiben darauf abzustimmen.</p>
<p>Welche Anforderungen muss der Bewerber auf jeden Fall mitbringen und welche sind nur optional gefordert? Wurden alle Anforderungen in eine Muss- und eine Kann-Kategorie aufgeteilt, werden diese geschickt in das Anschreiben integriert.</p>
<p>Wer behauptet, dass er etwas besonders gut kann, sollte das spätestens im persönlichen Gespräch anhand von Beispiel bekräftigen oder begründen können. Daher sollten Bewerber in einem Anschreiben stets ehrlich bleiben. Muss-Anforderungen werden im Anschreiben auf jeden Fall erwähnt. Kann-Anforderungen nur, wenn sie nachweislich der Realität entsprechen.</p>
<h3>Attraktiver auf dem Bewerbermarkt erscheinen mit dem richtigen Anschreiben</h3>
<p>Bevor das Anschreiben ausformuliert wird, führen sich Bewerber vor Augen: Was ist das Problem des Arbeitgebers? Wobei braucht er Hilfe? Danach wird überlegt, welche Lösung man selbst als potenzieller Mitarbeiter anbieten kann.</p>
<p>Unternehmen wissen es zu schätzen, wenn Bewerber genau wissen, wofür sie gebraucht werden. Daher ist es essenziell, Problem und Lösung am besten in einem Satz zu nennen &#8211; ohne Konjunktiv!</p>
<p>Wer in seinem alten Job keine Perspektive sieht und keinen einzigen Tag mehr mit der immer selben Tätigkeit verbringen möchte, denkt womöglich über einen beruflichen Seitensprung nach. Doch wann ist es damit eigentlich zu spät?<br />
Die Antwort lautet: Nie! <a href="https://sprachen-bilden-chancen.de/lohnt-sich-ein-studium-mit-50/">Ein Studium mit 50 lohnt sich</a>, wenn man sich Mühe gibt und ein zukunftsorientiertes Themengebiet wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Co. auswählt. Mit dem Abschluss in der Tasche, auch wenn er etwas später als &#8222;normal&#8220; gemacht wird, hat man dann auch bessere Karten bei der Bewerbung.</p>
<h2>Wenn die Bewerbung gut ankam: auf das Gespräch vorbereiten</h2>
<p>Nicht nur die Bewerbung muss auf ganzer Linie überzeugen, sondern auch das erste Vorstellungsgespräch unter vier oder mehr Augen. Wichtig: Bewerber bereiten sich ausgiebig vor, indem sie sich sowohl mit dem eigenen Lebenslauf, mit Stärken, Schwächen sowie Wünschen und vor allem mit dem Unternehmen auseinandersetzen.</p>
<p>Personaler sowie zukünftige Vorgesetzte wissen es zu schätzen, wenn man kurz und knackig zusammenfallen kann, warum man der oder die Richtige für genau diesen Job ist. Deshalb muss die Antwort auf diese Frage vorbereitet werden. Eine Prise Ehrlichkeit gepaart mit Originalität und Glaubwürdigkeit machen sich an dieser Stelle sehr gut. Kann man die eigenen Vorzüge anhand konkreter Beispiele beweisen &#8211; zum Beispiel aufgrund erfolgreicher Projekte aus der Vergangenheit &#8211; ist das doppelt überzeugend.</p>
<p>Auch Wissen über das Unternehmen ist wichtig. Natürlich müssen Bewerber keine Jahreszahlen auswendig lernen oder die Namen aller wichtigen Personen im Unternehmen kennen. Doch die Produkte oder Dienstleistungen sollten bekannt sein.</p>
<p>Zudem ist es wichtig, einzuschätzen, welcher Dresscode am besten zur Mentalität des Unternehmens passt. Online lässt sich meistens schnell herausfinden, ob eher der Anzug oder doch lieber Shirt mit Jeans angemessen sind.</p>
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