Das neue Gesetz schreibt vor, dass getrennt lebende Elternteile ab dem 1. Januar 2017 ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen müssen. Dies besagt die sog. Düsseldorfer Tabelle, die das OLG Düsseldorf jedes Jahr neu zum Kindesunterhalt veröffentlicht.
Bis zum fünften Lebensjahr steigt der Mindestunterhalt um sieben Euro auf 342 Euro an. Bei Sechs- bis Elfjährigen steigt der Unterhalt um neun Euro, also 393 Euro. Bei den Zwölf- bis 17-jährigen sind es sogar 10 Euro mehr im Monat, insgesamt 460 Euro. Bei allen volljährigen Kindern, also ab 18 Jahren, steigt der Mindestbedarf um 11 Euro auf 527 Euro.
Die Beiträge richten sich entsprechend dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Beiträge steigen demnach immer gestaffelt je Einkommensklasse. Eine Anhebung des Selbstbehalt ist nicht vorgesehen. Dieser wurde zuletzt im Januar 2015 erhöht worden.
Unterhaltssätze für 2017
Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet
Das Kindergeld wird bei der Berechnung auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei Kindern unter 18 Jahren zur Hälfte und bei allen volljährigen Kindern vollständig. Somit verringern sich die tatsächlichen Beträge entsprechend.
Über die Düsseldorfer Tabelle
Seit 1962 regelt die Düsseldorfer Tabelle bundesweit die Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Die Tabelle wird durch einen Zusammenschluss und Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengericht erstellt.
Die jährliche Erhöhung bezieht sich auf die Mindestunterhaltsverordnung. Voraussichtlich wird die nächste Änderung zum 1.1.2018 erfolgen.
Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Wie viel Geld man von seinem Einkommen behalten darf ist ebenfalls geregelt.
In den 1080 beziehungsweise 880 Euro Selbstbehalt sind bis 380 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
Düsseldorfer Tabelle 2017 als PDF zum Download
Hier können Sie sich die Düsseldorfer Tabelle 2017 und den Leitlinien zum Einkommen nach der Bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur ganz bequem als PDF von der Homepage des Oberlandesgericht Düsseldorf downloaden:
Düsseldorfer Tabelle 2017 als PDF zum Download (Stand: 01.01.2017)