Daheim oben ohne – was tun, wenn der Nachbar ein Spanner ist?

Im eigenen Zuhause möchte man sich frei und sicher bewegen – je nach Temperatur und Laune auch ohne Kleidung oder vielleicht auch nur oben ohne daheim. Stellt sich allerdings heraus, dass der Nachbar einen beobachtet, ist das ein beklemmendes Gefühl. Aber was kann man im Alltag tun, um einem nachbarlichen Spanner entgegenzutreten?

Wann handelt es sich um einen „Spanner“?

Nicht jeder Blick durch das nachbarliche Fenster oder in den Garten kann gleich als Spannen eingeordnet werden. Verwendet der Nachbar ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Fernglas oder eine Kamera, ist das nicht tolerierbar. Gleiches gilt, wenn der Spanner Maßnahmen ergreift, um einen besseren Blick auf Betroffene zu erhaschen. Hierzu wird zum Beispiel eine Leiter verwendet.

Nachbar direkt ansprechen – immer der erste Schritt

Handelt es sich beim betreffenden Nachbarn nicht um eine aggressive oder anderweitig unzurechnungsfähige Person, sollte man denjenigen auf die Sache ansprechen, auch wenn das für alle Beteiligten unangenehm ist.

Vielleicht war der Nachbar bislang der Meinung, dass die oder der Betroffene die heimlichen Blicke gar nicht bemerkt hat. Spätestens dann, wenn der Spanner auf seine Taten angesprochen wird, hört er damit auf, weil er sich ertappt fühlt.

Auf keinen Fall sollte der Spanner vor anderen fremden Personen auf die Situation angesprochen werden. Wer andere Menschen derartig bloßstellt, muss im schlimmsten Fall mit einem unkooperativen Verhalten oder einer gewissen Aggression rechnen. Das lässt sich bei einem Vier-Augen-Gespräch fairer, harmonischer und somit zielführender lösen.

Wenn der Nachbar nicht hören will – Sichtschutz für die Fenster

Es kann natürlich sein, dass eine einfache Ermahnung nichts nützt. Hört der Spanner einfach nicht damit auf, Betroffene mehr oder weniger heimlich zu beobachten, ist auch ein zweites Gespräch in der Regel nicht zielführend.

In diesem Fall gibt es zwei Optionen: Betroffene wenden sich an die Polizei oder nutzen spezielle Schutzmaßnahmen, um sich effektiv gegen Spanner abzuschirmen.

Damit es schwieriger für den Spanner wird, einen Blick in die Wohnung zu erhaschen, sollte man abends die Rollläden oder blickdichte Vorhänge verwenden.

Sobald Bewohner das Licht drinnen einschalten, sieht man ansonsten von draußen oder aus dem Fenster des Nachbarn alles. Das lässt sich durch eine optische Barriere vermeiden. Verpassen wird man bei Dunkelheit sowieso nichts, da man sich lediglich in den Scheiben spiegelt.

Wer auch tagsüber die fremden Blicke fürchtet, sollte sich blickdichte Jalousien oder Vorhänge anschaffen. Soll der Block von draußen nach drinnen zwar versperrt werden, aber nicht umgekehrt, macht sich spezielle Fensterfolie gut. Diese hat einen spiegelnden Effekt und man kann trotzdem nach draußen sehen.

Dritte einschalten – aber mit Bedacht

Meistens ist es keine gute Idee, wenn man die Nachbarn in die ganze Sache einweiht. Man könnte zwar auf die Idee kommen, die anderen Bewohner darum zu bitten, den Spanner im Auge zu behalten, doch dieses Vorgehen bringt ein Problem mit sich: Der Spanner kann behaupten, es handle sich um eine Verleumdung. Opfer eines Spanners müssen sich im schlimmsten Fall mit dem Vorwurf des Rufmordes oder ähnlichem herumärgern. Deshalb gilt beim Thema Nachbarn: Schweigen ist Gold!

Statt der Hausgemeinschaft sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Haben Spanner und Opfer denselben Vermieter, kann dieser als Autorität ein Machtwort sprechen. An dieser Stelle gibt es jedoch keine Garantie, dass das Spannen aufhört. Einen Versuch ist es trotzdem wert!

Der Rechtsweg – manchmal die einzige Lösung gegen Spanner

Wer mit dem Spanner gesprochen hat, den Vermieter informiert und alle möglichen Vorkehrungen gegen neugierige Blicke ergriffen hat, schöpft die Möglichkeiten vollständig aus. Sieht der unverschämte Nachbar es immer noch nicht ein, dass er etwas falsch macht, hilft jetzt nur noch der Rechtsweg.

Wird der Nachbar wiederholt dabei erwischt, wie er eindeutig versucht, verbotene Blicke zu erhaschen, sobald die Nachbarin oben ohne daheim ist, ist das ein Anlass für eine Strafanzeige. Es könnte sich um einen Fall der Nachstellung handeln, welche laut § 283 des Strafgesetzbuches strafbar ist.

Um eine Anzeige zu erstatten, brauchen Betroffene lediglich die Daten des Spanners. Es muss kein Anwalt einschaltet werden. Stattdessen wendet man sich direkt an die nächste Polizeistelle – entweder persönlich, per E-Mail oder telefonisch. Die Beamten erklären die nächsten Schritte dann ausführlich.

Erfolg haben werden eher jene Betroffene, die das Verhalten des Spanners dokumentieren. Mitsamt Datum, Uhrzeit und Ort wird aufgeschrieben, inwiefern der Nachbar Betroffene beobachtet hat. Gibt es Zeugen, sollten diese ebenfalls hinzugezogen bzw. im Dokument namentlich erwähnt werden.

Was in rechtlicher Hinsicht noch möglich ist

Wer ohne Anwalt gegen einen Spanner vorgehen möchte, kann sich auch an das Schiedsamt wenden. Allerdings muss sich der Nachbar nicht zu einer Teilnahme verpflichten, da es sich hier nicht um eine gerichtliche Anordnung oder ähnliches handelt. Nimmt er nicht teil, wird allerdings eine sogenannte Erfolglosigkeit schriftlich bescheinigt. Diese kann sich wiederum auf die Durchsetzung aller weiteren Schritte auswirken.

Fühlen sich Betroffene, wenn sie sich etwa oben ohne oder nackt in ihrer Wohnung oder ihrem Haus bewegen,  belästigt oder gar durch die unerwünschten Blicke bedroht, kann eine Schutzanordnung beantragt werden. Diese kann von einem Amtsgericht bewilligt bzw. beschlossen werden. Der Nachbar darf sich dann unter Umständen dem Betroffenen nicht mehr nähern.

Ist der Betroffene der Meinung, dass der Spanner in seine Persönlichkeitsrechte eingreift, kann ein Anwalt beauftragt werden. Dieser wird beim Gericht einen schriftlichen Antrag auf die Unterlassung beantragen. Wer diesen Schritt umsetzt, sollte sich allerdings einer Tatsache bewusst sein: Der Unterlassungsanspruch kann nicht immer durchgesetzt werden; im Zweifel bleibt der Betroffene auf den Kosten für den Anwalt sitzen.